Beitragsordnung

Stand: 01.09.2014 gültig ab 01.10.2014

Lt. Vereinssatz (§6 Abs. 1) erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge. Die Beitragspflicht besteht für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft.

MITGLIEDSBEITRÄGE

Mitglieder

Jahresbeitrag

Erwachsene (**)

15,– €

Kinder, Jugendliche

beitragsfrei

Ehepaare, Familien, Lebensgemeinschaften (ein Haushalt)

20,– €

Die Beiträge sind – lt. Vereinssatzung (§6) – durch die Mitgliederversammlung beschlossen und festgelegt.

Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.

(**) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf den 18. Geburtstag des Mitgliedes folgt.

GEBÜHREN

Zusätzliche Gebühren (z.B. bei Eintritt, Austritt, Änderungen…) werden nicht erhoben.

FRISTEN

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem, in der durch den Verein erstellten Beitrittsbestätigung, genannten Eintrittsdatum.

Lt. Vereinssatzung (§4, Abs. 2) erfolgt der Austritt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und zwar mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres.

BEITRAGSSTAFFELUNG BEI VEREINSEINTRITT

Anteiliger fälliger Beitrag bei Vereinseintritt im laufenden Kalenderjahr:

Eintrittsdatum

Teil des Jahresbeitrages

01. Januar bis 30. Juni

100%

01. Juli bis 30. November

50%

01. bis 31. Dezember

0% (beitragsfrei)

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