Stand: 01.09.2014 gültig ab 01.10.2014
Lt. Vereinssatz (§6 Abs. 1) erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge. Die Beitragspflicht besteht für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft.
MITGLIEDSBEITRÄGE
Mitglieder |
Jahresbeitrag |
Erwachsene (**) |
15,– € |
Kinder, Jugendliche |
beitragsfrei |
Ehepaare, Familien, Lebensgemeinschaften (ein Haushalt) |
20,– € |
Die Beiträge sind – lt. Vereinssatzung (§6) – durch die Mitgliederversammlung beschlossen und festgelegt.
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.
(**) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf den 18. Geburtstag des Mitgliedes folgt.
GEBÜHREN
Zusätzliche Gebühren (z.B. bei Eintritt, Austritt, Änderungen…) werden nicht erhoben.
FRISTEN
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem, in der durch den Verein erstellten Beitrittsbestätigung, genannten Eintrittsdatum.
Lt. Vereinssatzung (§4, Abs. 2) erfolgt der Austritt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und zwar mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres.
BEITRAGSSTAFFELUNG BEI VEREINSEINTRITT
Anteiliger fälliger Beitrag bei Vereinseintritt im laufenden Kalenderjahr:
Eintrittsdatum |
Teil des Jahresbeitrages |
01. Januar bis 30. Juni |
100% |
01. Juli bis 30. November |
50% |
01. bis 31. Dezember |
0% (beitragsfrei) |